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25.01.2022

Achtung beim Einsatz von Referenzfotos

Bilder von fertiggestellten Arbeiten auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen, stellt eine gute Möglichkeit dar, für die angebotenen Dienstleistungen und deren Qualität zu werben. Doch für den Einsatz solcher Fotos gelten bestimmte Regeln.

Bild: Pixabay – PublicDomainPictures

Sie haben kürzlich einen Auftrag fertiggestellt und möchten jetzt Bilder davon auf Ihre Website stellen? Bilder sprechen zu lassen und zu zeigen, wo ein Betrieb bereits erfolgreich im Einsatz war, ist eine gute Möglichkeit, für sich zu werben. Doch ganz so einfach ist es nicht. Wollen Sie Referenzfotos von eigenen Werken im Internet veröffentlichen, gilt es nämlich, verschiedene gesetzliche Vorschriften zu beachten, darunter auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auch Gesetze, aus denen sich beispielweise Schutzrechte Dritter ergeben (z. B. Designgesetz). Für Sie auf Betriebsseite bedeutet das: Bevor Sie ein Bild einstellen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob eine Veröffentlichung möglicherweise gegen ein Gesetz verstößt. Für Laien ist das jedoch in der Regel nur schwer einzuschätzen, zumal es immer auf das konkrete Fotomotiv ankommt.

Mögliche Konflikte und Rechtstreitigkeiten können etwa dann entstehen, wenn Kunden nicht mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden sind oder wenn Schutzrechte Dritter, zum Beispiel eines mit den Bildern beauftragten Fotografen, durch die Veröffentlichung der Fotos verletzt werden. Zudem spielt es eine Rolle, wo Referenzfotos der eigenen Werke aufgenommen werden und was auf ihnen abgebildet ist. Besondere Regelungen gelten darüber hinaus für Fotos mit Personenbezug.

Um Laien einen Überblick darüber zu geben, was bei welcher Art von Referenzfoto gilt, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen kleinen Praxisleitfaden sowie ein Musterformular für die Zustimmung zu Referenzfotos aufgelegt. Beides ist hier zu finden

Quelle: ZVEH

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